AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Andreas Hannig (Fotograf)

 

  • 1 Geltung/Allgemeines

 

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Andreas Hannig (Fotograf) und für die von in seinem Namen beauftragten Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen sind, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt sind, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf Datenträger, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von den Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von 2 Abs.1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  4. Andreas Hannig oder seine beauftragten Fotografen werden die einzigen professionellen Fotografen sein, die an dem Event engagiert werden, und sollen Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dem Event engagiert werden.

 

  • 2 Nutzungs- und Urheberrecht

 

  1. Den Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
  2. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  3. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Dasselbe gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
  4. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
  5. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form eines Datenträgers oder wie vereinbart über.
  6. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Der Auftraggeber erhält durch den Fotografen ausgewähltes, bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format jpeg. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Events. Die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten Fotos oder digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  8. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen, insbesondere bei Personen der Zeitgeschichte, müssen schriftlich vereinbart werden.

 

  • 3 Vergütung

 

  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale berechnet. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter Datenträger, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.
  3. Die Dauer der Dienstleistung wird in einem Angebot / in einer Rechnung festgelegt
  4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Andere Regelungen werden im Angebot verankert.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart, ist eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung. Fällige Endrechnungen sind spätestens am Tag des Events ohne Abzug zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben etwaige gelieferte Fotografien, einschließlich gelieferter Datenträger oder andere Produkte, die durch oder über den Fotografen in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen. Mit der geleisteten Anzahlung oder des kompletten Honorars gelten diese AGB vom Auftraggeber als akzeptiert.
  6. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell die Anzahlung als Aufwandsentschädigung fällig. Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für den stornierten Event mindestens einen gleichwertige Event vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Event, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 85 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchungskosten, Reise- und Fahrtkostenpauschale) in Rechnung gestellt wird.

 

  • 4 Haftung/Gefahrenübergang

 

  1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er/seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
  6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen und die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf falls möglich der Fotograf einen mitarbeitenden, hochqualifizierten Fotografen einsetzen, so dass der Kunde nicht ohne Fotograf am Tag seines Shootings bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Im Falle, dass der Kunde den mitarbeitenden Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde die Vereinbarung beenden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
  7. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotos beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

  • 5 Ausfall des Fotografen
  1. Sollte der Fotograf den Auftrag am Tag der Veranstaltung aufgrund von Krankheit, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, Unfall, Liegenbleiben mit dem Verkehrsmittel und dienstlichen Belangen (Notfalleinsatz für die Firma Abakus, Hanstedt) nicht erfüllen können, so ist er nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Es steht Ihm frei einen Ersatzfotografen zu organisieren.

 

  • 6 Datenschutz
  1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

 

  • 7 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

 

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die Nichtigkeit/Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.